Verordnungen / Rezepte
Sonstige Verschreibungen – Private Rezepte
Liegt eine medizinische Indikation zur Durchführung einer podologischen Behandlung außerhalb des in §27 HeilM-RL genannten Diabetes mellitus vor, kann hierfür eine privatärztliche Verordnung ausgestellt werden. Eine Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist gemäß der HeilM-RL in diesen Fällen hingegen nicht möglich.
Welche Vorteile hat die Ausstellung einer privatärztlichen Verordnung? Zwar kann in diesem Fall Ihre GKV nicht die Kosten der Leistung übernehmen, aber es ist klargestellt, dass auf solche Verordnung hin erfolgte Leistungen medizinisch notwendig statt kosmetisch erwünscht sind. Aus fiskalischer Sicht stellen diese Aufwendungen dann eine außergewöhnliche Belastung dar. Sie sind mehrwertsteuerbefreit und können einkommenssteuermindernd abgesetzt werden.
Ärztliche Verschreibungen – Heilmittelverordnungen
Neben Arzneimitteln ist es den Ärzten möglich, Heilmittelleistungen, wie eben auch podologische Leistungen, zu verschreiben. Sind Sie DFS-Patient (Diabetisches Fußsyndrom), haben Sie Anspruch auf die Kostenübernahme podologischer Leistungen durch Ihre Gesetzliche Krankenversicherung gemäß §27 HeilM-RL. In diesem Fall muss das Formular „HVO13“ verwendet werden.
Die Krankenkassen sind allerdings äußerst streng bei der Bewertung von gültigen Verordnungen. Bei inkorrektem Ausfüllen oder veralteter Verordnung (älter 28 Tage) droht dem Patienten, dass er nun doch die Kosten selber trägt.