Der Podologe als Beruf

Der Fußpfleger wird im Vorfeld der medizinischen Versorgung tätig. Zu seinen Aufgaben zählen die Pflege und Prophylaxe des gesunden Fußes.

Aus dem Beruf des Fußpflegers entstand im Laufe der Jahre der Podologe. Er ist in der Lage Diabetiker, Bluter und Rheumatiker fachgerecht zu behandeln. Er unterstützt den Dermatologen, Orthopäden und Chirurgen. Er nimmt somit eine nicht zu unterschätzende Stellung in der Fußgesundheit ein, insbesondere bei:

  • Nagelbehandlungen
  • Abtragen übermäßiger Hornhaut und Schwielen
  • Fachgerechtem Entfernen und Behandeln von Hühneraugen und Warzen
  • Orthonyxie – Anfertigung spezieller Nagelspangen bei eingewachsenen Nägeln
  • Orthesentechnik
  • Nagelprothetik

Der technische Fortschritt erleichtert die Arbeit des Podologen wesentlich und erlaubt ein rascheres und vor allem schmerzfreies Behandeln.

Der Podologe tritt auch als Berater auf, er gibt Tipps über die richtige Pflege der Füße und Beine, besitzt Kenntnisse und Erfahrungen über Medikamente, Verbandmaterialien, Entlastungsmöglichkeiten, Badezusätze.

Seit dem 2. Januar 2002 ist die Berufsbezeichnungen Podologe durch das Podologengesetz geschützt.

Neben Arzneimitteln ist es Ärzten möglich, Heilmittelleistungen, wie podologische Leistungen zu verschreiben. Bei der Diagnose Diabetes mellitus, sowie angio- und/oder neurophatischer Störung, haben Sie Anspruch auf die Kostenübernahme podologischer Leistungen durch Ihre GKV gemäß §27 HeilM-RL.

Sprechen Sie ihren Arzt an!