Was ist Podologie?

Was ist Podologie?

  • Griechisch Podos = des Fußes + Logos = Lehre – ist die Lehre vom Fuß. Podologen behandeln also die Füße ihrer Patienten nach wissenschaftlichen Standards unter Beachtung interdisziplinären Wissens aus Dermatologie, Orthopädie, Innerer Medizin und Mikrobiologie. Der Podologe darf auf Grund seiner umfangreichen Ausbildung nicht nur den gesunden Fuß behandeln, sondern auch: „Ärzten und Heilpraktikern vorbehaltene Heilkundeausübung auf Grundlage ärztlicher Verordnung am kranken Fuß vornehmen.“

Berufsrechtliches

  • Kraft des Podologengesetzes ist die Berufsbezeichnung Podologe geschützt. Fußpfleger/-in ist kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf und keine staatlich geschützte Berufsbezeichnung. Die Mehrzahl der Fußpfleger leistet hervorragende kosmetische Arbeit.

Warum die „gute alte“ Fußpflege verbessern?

  • Im Jahre 1989 verabschiedete die WHO eine Deklaration zur Verbesserung der Situation von Diabetikern. Die nach ihrem Tagungsort benannte „St. Vincent Deklaration“ sieht unter anderem die Senkung diabetesbedingter Amputationen um 50% in den folgenden 5 Jahren vor. Nahezu jedes Teilnehmerland hat dieses Ziel deutlich verfehlt! Man geht heute davon aus, dass die Hälfte aller diabetesbedingter Amputationen bei Patienten mit diabetischem Fußsyndrom (DFS) unter guter Behandlung der betroffenen Gliedmaßen und aktiver Patientenmitwirkung verhindert würden. Umso frappierender die Statistik zur Überlebensrate: ab der ersten Amputation überlebt nur 1 von 4 Patienten die nächsten 3 Jahre!

Was unternimmt Deutschland gegen das diabetische Fußsyndrom?

  • Nach dem Scheitern bei der Umsetzung der WHO-Ziele, wurden in Deutschland eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Die Wesentlichsten sind:

- in 2001 Verabschiedung des Podologengesetzes
- Aufnahme podologischer Leistungen in den Heilmittelkatalog

Das Podologengesetz stellt sicher, dass Therapeuten mit der Berufsbezeichnung Podologe eine umfangreiche Ausbildung genossen und eine staatliche Prüfung absolviert haben. Darüber hinaus muss man, um den Titel Podologe tragen zu dürfen, von einwandfreier gesellschaftlicher Integrität sein. Genauer: „darf man sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, dass die Nichteignung zur Ausübung des Berufes nahelegt“. Interessant ist die Begründung, mit der das Parlament die Gesetzgebung verabschiedet hat. Gemäß Gesetzesbegründung zum Podologengesetz können: „nicht nur bei Diabetikern unzureichend ausgebildete Behandler, die eine unsachgemäße Fußpflege unter mangelhaften hygienischen und apparativen Verhältnissen durchführen, zusätzliche Komplikationen hervorrufen. Auch sind in der Orthopädie und Dermatologie medizinische Fortschritte, z.B. bezüglich der Neueinschätzung von Krankheiten gemacht worden, die bei unzureichender Berücksichtigung durch fehlende Selbsteinschätzung des Fußpflegers ein Gefahrenpotential für den Patienten darstellen können“. Durch die Aufnahme podologischer Leistungen in die Heilmittel-Richtlinien zum 1.8.2002 sind die gesetzlichen Krankenkassen zur Kostenübernahme bei DFS-Patienten verpflichtet.